Ist Kunstrasen genehmigungspflichtig?

Grundsätzlich ist Kunstrasen auf privatem Grund nicht genehmigungspflichtig, sofern keine bauliche Veränderung vorliegt. Eine Ausnahme kann etwa in Mietwohnungen bestehen — hier sollten Sie vorab das Einverständnis des Vermieters oder der Hausverwaltung einholen. Für öffentliche Flächen oder Sportanlagen gelten je nach Gemeinde eigene Vorschriften (z. B. bei Entwässerung oder Brandschutz).

Wichtige Zusatzregelung für Vorgärten: Viele Bundesländer und Kommunen sehen Vorgärten als Teil des öffentlichen Erscheinungsbildes und verlangen eine begrünte und wasserdurchlässige Gestaltung. In Nordrhein‑Westfalen etwa wurde die Landesbauordnung geändert: Danach gilt, dass Flächen im Vorgarten „wasseraufnahmefähig zu belassen“ oder zu „begrünen und zu bepflanzen“ sind, wodurch reine Kunstrasenflächen oder Schottergärten in Vorgartenbereichen als nicht zulässig gelten. 

Praxis-Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer gemeindlichen Bauaufsichtsbehörde oder der Stadtverwaltung nach Vorgaben zu Vorgartengestaltung, Bebauungsplan sowie Vorgartensatzung. So prüfen Sie, ob Kunstrasen in Ihrem konkreten Fall erlaubt ist oder ob eine Ausnahme bestehen könnte.